Endverbleibserklärung & Erklärung des Kunden gem. VO2019/1148
Für manche Artikel die wir im Sortiment haben, benötigen wir von Ihnen eine Endverbleibserklärung (EVE) oder eine Erklärung des Kunden gemäß VO2019/1148.
Wenn nicht anders mit Ihnen abgesprochen, senden Sie die unterschriebene Endverbleibserklärung und/oder Erklärung des Kunden gemäß VO2019/1148 bitte an folgende E-Mailadresse: s.bartknecht@steiner-chemie.de
Warum benötige ich eine EVE?
Wenn Sie bestimmte Artikel in unserem Onlineshop einkaufen möchten, dann dürfen wir Sie nur beliefern, wenn uns eine entsprechend ausgefüllte EVE vorliegt. Ziel des Ganzen ist es, die Nutzung der Ware für einen bestimmten Zweck und gegebenenfalls das Empfängerland entsprechend dokumentieren zu können.
Weiterführende Informationen zu Endverbleibserklärungen (Wikipedia Endverbleibserklärung)
Warum benötige ich eine Erklärung des Kunden gemäß VO2019/1148?
Einige Stoffe fallen unter das Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) und die Verordnung (EU) 2019/1148. Diese Stoffe dürfen “Mitgliedern der Allgemeinheit weder als solche noch in Gemischen oder in Stoffen, die diese Stoffe enthalten, bereitgestellt oder von ihnen verbracht, besessen oder verwendet werden“.
Aus diesem Grund ist die Überprüfung der Bezugsberechtigung vorgeschrieben. Diese erfolgt über die Erbringung des Nachweises über ein angemeldetes Gewerbe, die Einreichung einer Erklärung des Kunden gemäß VO2019/1148 und ggf. die Erbringung des Nachweises über die Bezugsberechtigung des beschränkten Ausgangsstoffes für Explosivstoffe.
Weiterführende Informationen zum Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) und der Verordnung (EU) 2019/1148
Begrenzte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe
Stoffname | Grenzwert | Oberer Konzentrationsgrenzwert für eine Genehmigung nach Artikel 5 Absatz 3 |
---|---|---|
Salpetersäure | 3% w/w | 10% w/w |
Wasserstoffperoxid | 12% w/w | 35% w/w |
Schwefelsäure | 15% w/w | 40% w/w |
Nitromethan | 16% w/w | 100% w/w |
Ammoniumnitrat | Stickstoffgehalt im Verhältnis zum Ammoniumnitrat über 16% w/w |
Genehmigung nicht erlaubt |
Kaliumchlorat | 40% w/w | Genehmigung nicht erlaubt |
Kaliumperchlorat | 40% w/w | Genehmigung nicht erlaubt |
Natriumchlorat | 40% w/w | Genehmigung nicht erlaubt |
Natriumperchlorat | 40% w/w | Genehmigung nicht erlaubt |
Diese Nachweise werden benötigt:
|
Diese Nachweise werden benötigt:
|