Laborrichtlinie BGR 120

Am 05.08.2008 wurde vom Arbeitskreis Laboratorien der BG Chemie eine neue Richtlinie verabschiedet: die Laborrichtlinie BGR 120.

“BG- und GUV-Regeln richten sich in erster Linie an den Unternehmer und sollen ihm Hilfestellung bei der Umsetzung seiner Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.”
Auszug aus den Vorbemerkungen der BGR 120

TRGS 526 seit April gültig

Im April trat die TRGS 526 Laboratorien in Kraft. Bei derTRGS 526 handelt es sich um “Technische Regeln für Gefahrstoffe”.

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt gegeben.
Auszug aus TRGS 526

Beide Vorschriften wurden an die aktuelle Gesetzeslage und den neuesten Stand der Technik angepasst und müssen ab sofort berücksichtigt werden.

Download der Vorschriften

Edit: 20.03.2023

BGR 120 herunterladen (BGR120-20080805d.pdf ca. 980 kb)
TRGS 526 herunterladen (TRGS-526.pdf ca. 248 kb)

Zwischenzeitlich als DGUV Information 213-850 veröffentlicht, kann man die Vorschriften mittlerweile direkt im Downloadcenter der BG-RCI herunterladen:

DGUV Information 213-850: Sicheres Arbeiten in Laboratorien