Mit der Ausbreitung des Coronavirus und der damit einhergehenden Zunahme der Anzahl von Infizierten gewinnt auch für Unternehmen die Auseinandersetzung und Vorbereitung auf mögliche Auswirkungen an Bedeutung. Hierzu haben wir Ihnen eine Reihe an Informationen bezüglich des Coronavirus und insbesondere zu den Themen Infektionsschutz / Hygienemaßnahmen, arbeitsrechtliche Aspekte, Auswirkungen auf Auslandsmärkte und betriebliche Pandemieplanung zusammengestellt.

Allgemeine Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Hinweise und fachliche Informationen zum Coronavirus finden Sie regelmäßig unter anderem beim Robert-Koch-Institut. Beim jetzigen Coronavirus handelt es sich nicht um eine gänzliche Virusart, sondern um eine neue Form aus der Familie der Coronaviren. Erstmals identifiziert wurden Coronaviren bereits in den 1960er Jahren. Sie verursachen beim Menschen unterschiedliche Krankheiten – von der gewöhnlichen Erkältung bis hin zu gefährlicheren Krankheiten wie dem Middle East Respiratory Syndrome (MERS) oder dem Severe Acute Respiratory Syndrome (SARS). In den meisten Fällen kann man einen milden Krankheitsverlauf bei Infizierten beobachten. Todesfälle traten bisher vor allem bei Patienten auf, die älter waren und/oder zuvor an chronischen Grunderkrankungen litten.

Momentan werden folgende Regionen als Risikogebiete deklariert:

China: Provinz Hubei (inkl. Stadt Wuhan) und die Städte Wenzhou, Hangzhou, Ningbo, Taizhou in der Provinz Zhejiang.
Iran: Provinz Ghom
Italien: Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien.
Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)

Weitere Fragen beantworten die FAQs des Robert-Koch-Instituts.

Hygienemaßnahmen und Infektionsschutz gegen Coronaviren

Wie bei der herkömmlichen Influenza und anderen Atemwegserkrankungen schützen laut dem Bundesamt für gesundheitliche Aufklärung das Einhalten der Husten- und Nies-Etikette, eine gute Händehygiene, sowie Abstand zu Erkrankten (etwa ein bis zwei Meter) auch vor einer Übertragung des neuartigen Coronavirus. Diese Maßnahmen werden auch in Anbetracht der Grippewelle überall und jederzeit empfohlen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (z.B. eines chirurgischen Mundschutzes) ist zur Vorbeugung der Ansteckung nicht empfohlen, da es keine hinreichenden Belege dafür, dass so das Risiko einer Ansteckung für eine gesunde Person verringert wird.

Arbeitsrechtliche Folgen einer möglichen Pandemie

Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus berührt zunächst einmal nicht die Pflicht von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung, wenn dieser nicht erkrankt ist. Auch kann hierfür nicht eine höhere Wahrscheinlichkeit der Ansteckung, etwa auf dem Arbeitsweg oder durch Kontakte am Arbeitsplatz als Grund für ein generelles Zurückbehaltungsrecht gelten. Arbeitgeber wiederum können im Rahmen ihrer arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht bei erkennbaren Risiken – etwa wenn ein Arbeitnehmer aus einem Risikogebiet zurückkehrt – dazu verpflichtet sein, mögliche Ansteckungen über Aufklärungs- und Vorsichtsmaßnahmen zu verhindern. Sollte der Arbeitgeber im Fall der Erkrankung einer großen Zahl von Mitarbeitern den Betrieb nicht aufrechterhalten können, trägt er das Betriebsrisiko, soweit weiterhin Arbeitnehmer arbeitswillig und fähig sind.

Ausführliche Informationen zu arbeitsrechtlichen Aspekten finden Sie bei der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeber.

Checkliste für die betriebliche Vorsorge

Kommt es zu einer Pandemie durch den neuartigen Coronavirus, sind erweiterte Schutz- und Hygienemaßnahmen für die Fortsetzung des Betriebsablaufs empfohlen. Hierzu gehört im ersten Schritt das Abschätzen der Einflüsse auf den Geschäftsbetrieb. Konkrete Maßnahmen sind dann unter anderem die Minimierung sozialer Kontakte im Betrieb, die Ausrüstung der arbeitsmedizinischen Dienste für den Pandemiefall und natürlich die enge Zusammenarbeit mit Behörden und Notfallorganisationen. Hierzu hat der Verband Chemiehandel e.V. eine entsprechende Checkliste herausgegeben.

Weitere Informationen zu Auswirkungen und Maßnahmen bzgl. des Coronavirus

Auswärtiges Amt:

Außenhandelskammer Italien:

BGRCI u.a.:

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe:

Bundesministerium für Gesundheit:

Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA):

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung:

Germany Trade & Invest

Robert Koch Institut:

Verband der Chemischen Industrie:

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